- Freilehen
- Frei|le|hen 〈n. 14; früher〉 Lehen ohne Verpflichtung des Inhabers zu Dienstleistungen
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Yvetot — (spr. īw t0o), Arrondissementshauptstadt im franz. Depart. Niederseine, an der Westbahn, Sitz eines Gerichtshofs und eines Handelsgerichts, hat eine Kirche aus dem 18. Jahrh., ein Seminar, eine Bibliothek, eine Gewerbekammer, Fabriken für… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Landlord and tenant law (England und Wales) — Landlord and tenant law bezeichnet im Recht von England und Wales ein Rechtsgebiet, das Zustandekommen einer lease (auch tenancy) sowie Rechte und Pflichte von landlord und tenant regelt. Es entspricht wirtschaftlich (nicht juristisch) etwa dem… … Deutsch Wikipedia
Irland — Republik Irland * * * Ịr|land; s: 1. große Insel westlich von Großbritannien. 2. Staat, dessen Gebiet den größten Teil der Insel Irland umfasst: die Republik I. * * * I Ịrland, Kurzinformation: … Universal-Lexikon